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Rechtsanwalt Grützner berät Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Er vertritt seine
Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Neben der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung von
Unternehmen in allen Tagesfragen liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Führung von Zustimmungsersetzungsverfahren,
in der Betreuung von Kündigungsschutzstreitigkeiten sowie in der Überprüfung und Gestaltung von Anstellungs-, Aufhebungs-
und Abwicklungsverträgen.
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