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Rechtsanwalt Ricken berät in allen Fragen des Individual- und
Kollektivarbeitsrechts. Er vertritt seine Mandanten in gerichtlichen und
außergerichtlichen Verfahren. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der
Betreuung von Kündigungsrechtsstreitigkeiten, in der laufenden
arbeitsrechtlichen Beratung von Unternehmen sowie in der Gestaltung von
Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
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