Rechtsanwalt Wiedebusch ist seit Februar 2007 bei Kliemt & Vollstädt im Berliner Büro tätig. Die anwaltliche Karriere von
Rechtsanwalt Wiedebusch begann im Jahr 1999 zunächst ebenfalls in Berlin in der Arbeitsrechtsgruppe der internationalen
Wirtschaftskanzlei Clifford Chance, für die er fünf Jahre tätig war. Während dieser Zeit absolvierte er ein mehrmonatiges Secondment
in das Londoner Büro von Clifford Chance. Seit April 2005 leitete Rechtsanwalt Wiedebusch das arbeitsrechtliche Dezernat der Sozietät
GSK Gassner Stockmann & Kollegen in Berlin. Vor Beginn seiner Tätigkeit als Anwalt war Rechtsanwalt Wiedebusch mehrjähriger
wissenschaftlicher Mitarbeiter des renommierten Gesellschaftsrechtlers Prof. Dr. Holger Altmeppen, Universität Passau.
Rechtsanwalt Wiedebusch berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts individual- und
kollektivrechtlich, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Beratung bei
Begründung und Beendigung der Anstellungsverhältnisse von Vorständen und Geschäftsführern, die Gestaltung von
Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, Unternehmenstransaktionen, Unternehmensrestrukturierungen und die Begleitung von
Sozialplanverhandlungen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen der Immobilienwirtschaft.
Besondere Expertise besitzt Rechtsanwalt Wiedebusch überdies in der arbeitsrechtlichen Beratung internationaler Unternehmen auch in
englischer Sprache im Rahmen der Gründung deutscher Tochtergesellschaften, der Due Diligence oder auch bei Restrukturierungen.
Mitgliedschaften: Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht.